Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Das Finanzamt hat Luises Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Eine anschließende Außenprüfung bei Luise ergibt keinerlei Änderungsbedarf. Das Finanzamt will den Vorbehalt dennoch bestehen lassen, um sich für die Zukunft alle Möglichkeiten offenzuhalten.
Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, kann das Finanzamt den Steuerbescheid jederzeit in vollem Umfang ändern.
Die Aufhebung des Vorbehalts steht grundsätzlich im Ermessen des Finanzamts.
Weil die Aufhebung im Ermessen steht, darf das Finanzamt den Vorbehalt auch nach einer beanstandungsfreien Außenprüfung nach Belieben beibehalten.
Da die Prüfung bei Luise ohne Änderungsbedarf endete, ist das Ermessen auf Null reduziert und das Finanzamt muss den Vorbehalt aufheben.
Der Aufhebung des Vorbehalts steht die Wirkung eines Vorbehaltsbescheids gleich: Auch nach der Aufhebung bleibt die Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO bestehen.
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