Die Ohrfeige im Dunkeln

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle in Hangelau reißt sich Ercan Yesil los, stößt POM Kortenbach mit beiden Händen gegen die Brust und rennt weg; Kortenbach erleidet Prellungen. Kortenbach berichtet zusätzlich von einer Ohrfeige unmittelbar davor, kann aber nicht mehr sagen, ob sie von Yesil oder dessen ähnlich gekleidetem Beifahrer kam. Yesil räumt das Wegstoßen ein, bestreitet die Ohrfeige. Du entwirfst die Anklage.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Ohrfeige und das Wegstoßen bilden hier eine einheitliche prozessuale Tat.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil die Ohrfeige nicht nachweisbar ist, musst du sie durch Teileinstellung nach § 170 II StPO ausscheiden.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Vermerk enthält keine Mitteilung an den Beschuldigten und keine Beschwerdebelehrung.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Vermerk gehört im Aufbau der Verfügung vor die Anklageziffer, damit das Gericht ihn zuerst liest.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Im Vermerk musst du ausdrücklich klarstellen, warum keine Teileinstellung erfolgt ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

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