Die nicht gelieferte Spielkonsole

Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Aylin Kurtoglu, geboren am 4. Mai 2006, bot am 20. Februar 2026 auf einem Online-Marktplatz eine Spielkonsole an, nahm 340 Euro entgegen und lieferte nie. Sie ist geständig, arbeitet seit zwei Jahren in Vollzeit und lebt in eigener Wohnung. Der Sachbearbeiter will einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen beantragen, sein Kollege hält eine Freiheitsstrafe zur Bewährung für passender.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Aylin war zur Tatzeit Heranwachsende.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Da sie keine Jugendliche mehr ist, kann das Strafbefehlsverbot des § 79 Abs. 1 JGG in ihrem Fall von vornherein keine Rolle spielen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bleibt es beim allgemeinen Strafrecht, darf die beantragte Geldstrafe von 60 Tagessätzen im Strafbefehlsweg festgesetzt werden.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Freiheitsstrafe zur Bewährung, die der Kollege vorschlägt, wäre im Strafbefehl zulässig, sobald Aylin einen Verteidiger hat.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hält der Richter Jugendstrafrecht für anwendbar, lehnt er den Erlass des Strafbefehls nach § 408 Abs. 2 S. 1 StPO ab.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Du bist auf der sicheren Seite, wenn du die Reifefrage nach § 105 JGG in der Antragsschrift ausdrücklich ansprichst und begründest, warum ein persönlicher Eindruck entbehrlich ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.

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