Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Gegen Marvin Lohbeck wurde ein Strafbefehl erlassen, gegen den er Einspruch eingelegt hat. Zum anberaumten Hauptverhandlungstermin erscheint Lohbeck nicht und entschuldigt sich auch nicht, obwohl er ordnungsgemäß geladen wurde. Sein Pflichtverteidiger ist zwar anwesend, kann aber keine spezielle Vertretungsvollmacht vorlegen.
Bleibt Marvin Lohbeck nach seinem Einspruch gegen den Strafbefehl der Hauptverhandlung unentschuldigt fern, kann das Gericht wegen der Anwesenheit seines Pflichtverteidigers – auch ohne dessen besondere Vertretungsvollmacht – verhandeln und in der Sache entscheiden.
Das Gericht muss den Einspruch gegen den Strafbefehl durch Urteil verwerfen.
Gegen das Verwerfungsurteil ist kein Rechtsmittel zulässig, da der Angeklagte den Termin selbst versäumt hat.
Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche nach Zustellung des Urteils Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er das Ausbleiben unverschuldet versäumt hat.
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