Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Strafrichter findet die Hauptverhandlung gegen Franziska Nowotny wegen Untreue statt. Die Angeklagte ist anwesend und verhandlungsfähig, jedoch ist die einzige Belastungszeugin dauerhaft erkrankt. Der Richter schlägt der Staatsanwaltschaft vor, einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu stellen, um das Verfahren schnell zu beenden.
Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich auch noch nach der Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen.
Bloße Beweisschwierigkeiten oder das Fehlen eines unentbehrlichen Zeugen stellen ohne Weiteres einen „anderen wichtigen Grund“ im Sinne des § 408a StPO dar.
Sollte der Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls ablehnen, ist dieser Beschluss unanfechtbar.
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