Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Ruth und Traugott setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, Schlusserben sollen ihre drei Kinder zu gleichen Teilen sein. Ihr gemeinschaftliches Testament enthält eine Klausel, wonach der Überlebende die Erbteile der Kinder abweichend bestimmen und Vermächtnisse aussetzen darf. Nach Ruths Tod enterbt Traugott zwei der Kinder vollständig und bedenkt seine Pflegerin.
Die Klausel erlaubt Traugott, den Personenkreis der Schlusserben zu verändern, da er als überlebender Ehegatte weitgehende Freiheit genießt.
Das Testament von 2026 ist insgesamt nichtig, da Traugott die Grenzen seiner Befugnis überschritten hat.
Die Auslegung der Klausel muss sich eng an den Wortlaut halten, da Öffnungsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten die Bindungswirkung des § 2271 BGB einschränken.
Hätte Traugott die Kinder wirksam enterben wollen, hätte er nach dem Tod von Ruth das Erbe ausschlagen müssen, um die Bindungswirkung zu beseitigen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.