Öffentliches Recht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Behörde B lässt der H-GmbH eine Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von 199 Metern zu. Die Zulassung wird dem Nachbarn N am Montag, dem 4. Mai 2026, mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. N erhebt Anfechtungsklage und stellt am Montag, dem 8. Juni 2026, Eilantrag; die Begründung will er nach Akteneinsicht nachreichen.
Der Eilantrag vom 8. Juni 2026 ist jedenfalls rechtzeitig, weil § 80 V VwGO keine Antragsfrist kennt und allein das Rechtsschutzbedürfnis begrenzt.
Das Verb ergibt sich aus demselben Gesetz wie die Frist: Angeordnet wird die aufschiebende Wirkung, nicht wiederhergestellt.
Die Frist endete mit Ablauf des Freitags, des 5. Juni 2026; der Antrag vom 8. Juni 2026 war verspätet.
Wäre die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben, liefe die Monatsfrist nicht — und die Vorschrift, die das anordnet, steht im BImSchG selbst.
Satz 4 desselben Absatzes hilft N: Er erlaubt, die Begründung nach Fristablauf nachzuschieben.
Innerhalb des Monats musste nicht nur der Antrag gestellt, sondern auch begründet sein; die Akteneinsicht abzuwarten kostet N den Eilrechtsschutz.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht IV weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.