Die Filiale, die nur weiterreicht

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

B betreibt einen Getränkegroßhandel mit Sitz in Ansbach, eine Niederlassung in Weißenburg, die eigene Lieferverträge abschließt, und in Gunzenhausen ein reines Auslieferungslager. K, Gastwirt in Weißenburg, klagt auf 6.450,00 EUR Schadensersatz wegen verdorbener Ware und auf 4.180,00 EUR Rückzahlung überzahlter Rechnungen; beide Geschäfte hat die Weißenburger Stelle abgeschlossen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für § 21 Abs. 1 ZPO genügt es, dass B in Weißenburg eine auf Dauer angelegte, verselbständigte Geschäftsstelle unterhält.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Am Auslieferungslager in Gunzenhausen besteht kein Gerichtsstand nach § 21 ZPO, obwohl B dort ständig Ware vorhält.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 21 ZPO trägt nur vertragliche Ansprüche aus Geschäften der Niederlassung, nicht den Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechnungen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die sachliche Zuständigkeit werden beide Ansprüche zusammengerechnet; zuständig ist das Landgericht Ansbach.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Gerichtsstand der Niederlassung verdrängt den allgemeinen Gerichtsstand am Sitz in Ansbach.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 21 ZPO hat zwei Absätze; Absatz 2 zieht Klagen an, die die Bewirtschaftung eines mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehenen Guts betreffen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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