Gerichtsstand der Mitgliedschaft und des Aufenthaltsorts (§ 20 ZPO, § 22 ZPO)

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Trachtenverein e. V. mit Sitz in Miesbach klagt gegen sein Mitglied B auf 19 rückständige Monatsbeiträge zu je 60,00 EUR und auf eine beschlossene Umlage von 480,00 EUR. B hat seinen Wohnsitz bei den Eltern in Rosenheim und hält sich seit drei Semestern als Studierender in Regensburg auf, wo er ein Zimmer gemietet hat. Der Verein klagt beim Amtsgericht Miesbach.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 22 ZPO eröffnet dem Verein für die Beitragsklage den Gerichtsstand an seinem eigenen Sitz.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über § 22 ZPO könnte der Verein in Miesbach auch auf Zahlung des Kaufpreises für einen Anhänger klagen, den er B verkauft hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Neben Miesbach und Rosenheim besteht für die Beitragsklage auch am Studienort Regensburg ein Gerichtsstand.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 20 ZPO greift nur dann, wenn der Beklagte im Inland keinen Wohnsitz hat; sonst wird er von § 13 ZPO verdrängt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Zuständigkeitsstreitwert beträgt 1.620,00 EUR; etwaige Zinsen und vorgerichtliche Kosten bleiben außer Betracht.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Verein hatte die Wahl unter drei Gerichten, und er hat sie mit der Klageerhebung ausgeübt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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