Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Anton freut sich über einen Stundungsbescheid für seine Steuerschuld. Das Finanzamt merkt jedoch kurz darauf, dass Anton bei der Antragsstellung falsche Angaben zu seinem Vermögen gemacht hat, auch wenn das nicht arglistig geschah.
Bei dem erteilten Stundungsbescheid handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt.
Das Finanzamt kann den rechtswidrigen Stundungsbescheid jederzeit und ohne Einschränkungen zurücknehmen.
Die Rücknahme ist zulässig, weil Anton den Verwaltungsakt durch unrichtige Angaben erwirkt hat.
Da Anton nicht arglistig gehandelt hat, greift die Rücknahmemöglichkeit hier ausnahmsweise nicht.
Das Finanzamt muss die Rücknahme innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntnis der Tatsachen vornehmen.
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