Der verschwundene Erbschein

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

In der Nachlasssache Ilse Bergemann zeigt ein später aufgefundener Erbvertrag, dass der am 16. März 2026 an Wolf Bergemann erteilte Erbschein unrichtig ist. Wolf ist unbekannt verzogen, reagiert auf keine Aufforderung und behält das Original; nur eine beglaubigte Abschrift liegt bei seiner Bank. Am 15. Juni 2026 erlässt das Nachlassgericht den Einziehungsbeschluss, die öffentliche Bekanntmachung erscheint am Montag, dem 22. Juni 2026, im Bundesanzeiger.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Nachlassgericht muss den unrichtigen Erbschein von Amts wegen einziehen, ohne dass es dafür einen Antrag braucht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit Erlass des Einziehungsbeschlusses am 15. Juni 2026 ist der Erbschein bereits kraftlos geworden.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Wolf das Original nicht herausgibt, ist der Erbschein durch Beschluss für kraftlos zu erklären und öffentlich bekannt zu machen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Kraftloserklärung wird mit Ablauf des 22. Juli 2026 wirksam.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wolf kann den Kraftloserklärungsbeschluss auch nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch mit der Beschwerde angreifen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Gericht muss im Einziehungs- und Kraftloserklärungsverfahren zwingend über die Kosten entscheiden.

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