Gerichtsstand für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (§ 29c ZPO)

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ein Vertreter der U GmbH mit Sitz in Köln verkaufte B an dessen Wohnungstür in Kempten eine Wasseraufbereitungsanlage für 2.890,00 EUR. Die Vertragsbedingungen bestimmen: „Gerichtsstand ist Köln.“ B zahlt nicht; die U GmbH klagt beim Amtsgericht Köln. B ist selbständiger Physiotherapeut und hat die Anlage für seine Privatwohnung erworben.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 29c ZPO hat vier Absätze, und die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen gegen den Verbraucher steht in Absatz 1 Satz 2.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Parteien „Gerichtsstand Köln“ vereinbart haben, ist das Amtsgericht Köln zuständig.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Klagte B selbst gegen die U GmbH auf Rückzahlung, hätte er die Wahl zwischen dem Gericht in Kempten und dem in Köln.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob B für diesen Gerichtsstand Verbraucher ist, beantwortet § 29c Abs. 2 ZPO selbst und nicht § 13 BGB.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Klagt B in Köln und erhebt die U GmbH dort Widerklage auf den Kaufpreis, scheitert die Widerklage an § 33 Abs. 2 ZPO.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Verlegt B nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in die Schweiz, kann die Zuständigkeit abweichend vereinbart werden.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema