Der undatierte Erbenwechsel

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Hedwig Kranz hinterlässt ein undatiertes Testament, in dem sie ihren Neffen Ansgar durchstreicht und stattdessen ihre Pflegerin Marlene als Erbin einsetzt. Da Hedwig ab Sommer 2024 testierunfähig war, der Zeitpunkt der Änderung aber unklar bleibt, klagt Ansgar auf Feststellung seines Erbrechts.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Streichung des Neffen Ansgar und die Neueinsetzung der Pflegerin Marlene sind als rechtlich eigenständige Verfügungen von Todes wegen zu behandeln.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da das Testament undatiert ist und der Zeitpunkt der Änderung nicht feststeht, trägt der Neffe Ansgar die Beweislast dafür, dass die Änderung erst nach Eintritt der Testierunfähigkeit vorgenommen wurde.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Im Zivilprozess zwischen Ansgar und Marlene gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, wonach das Gericht von sich aus den Zeitpunkt der Testamentsänderung aufklären muss.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Nachlassgericht ist im Erbscheinsverfahren an den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 26 FamFG gebunden, muss also von sich aus nach dem Zeitpunkt der Testamentsänderung suchen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ansgar kann sein Erbrecht im Wege einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO gerichtlich klären lassen, da ein entsprechendes Feststellungsinteresse besteht.

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