Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
A verkauft am 9. Februar 2026 dem V einen Gebrauchtwagen für 14.500 Euro und übergibt ihn drei Tage später gegen Barzahlung. Zuvor hat er den Tachostand von 218.000 auf 96.000 Kilometer zurückgesetzt. Bei der tatsächlichen Laufleistung beträgt der Marktwert 6.800 Euro. Der Vertrag enthält den Zusatz „gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeder Gewährleistung“.
A hat nicht ausdrücklich über die Laufleistung gesprochen; getäuscht hat er gleichwohl, und der Maßstab dafür ist keine Auslegung des Vertrags.
Weil der Gewährleistungsausschluss die Risikoverteilung verschiebt, verliert die Anzeige ihren Erklärungswert.
Dass V beim Kauf nicht an die Echtheit der Anzeige gedacht hat, steht dem Irrtum nicht entgegen.
Weil die Täuschung feststeht, folgt der Irrtum aus ihr; einer gesonderten Feststellung bedarf es nicht.
Der Schaden beträgt 7.700 Euro, und er wird nicht aus dem Kaufpreis abgeleitet, sondern aus einer Gegenüberstellung.
Weil A schon beim Vertragsschluss getäuscht hat, ist zuerst der Eingehungsbetrug zu prüfen und danach der Erfüllungsbetrug.
Ausgeschrieben nennt der Anklagesatz die Manipulation, den Erklärungswert und den Betrag — in dieser Reihenfolge.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.
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