Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
W ist seit elf Jahren Lagerist bei E und mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt; den Bescheid hat er vorgelegt. Bei E besteht eine Schwerbehindertenvertretung. Nach wiederholten Fehlzeiten kündigt E ordentlich, ohne das Integrationsamt und die Vertretung einzuschalten.
Die Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX, § 2 II SGB IX).
Die Wartezeit nimmt W vom Sonderkündigungsschutz aus (§ 173 I 1 Nr. 1 SGB IX).
E kann die Zustimmung des Integrationsamts nachholen und die Kündigung dadurch wirksam werden lassen (§ 168 SGB IX, § 134 BGB).
Ohne die Zustimmung ist die Kündigung nichtig (§ 134 BGB, § 168 SGB IX).
Die Kündigung des W durch E ist wegen der fehlenden Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam (§ 178 II 3 SGB IX).
Nach Zustellung einer Zustimmung wäre binnen eines Monats zu kündigen (§ 171 III SGB IX, § 171 I SGB IX).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
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