Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Y arbeitet in der Lackiererei der T und teilt im dritten Monat ihre Schwangerschaft mit. Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der tägliche Umgang mit Lösungsmitteln für sie unverantwortbar ist. Der Betriebsleiter schickt Y nach Hause und zahlt nichts mehr, obwohl in Vorbereitung und Lager Plätze frei sind.
Nach der Gefährdungsbeurteilung hatte T die Schutzmaßnahmen in einer festen Rangfolge zu treffen (§ 13 I MuSchG).
T hat die Umgestaltung und den Arbeitsplatzwechsel übersprungen und Y sogleich freigestellt (§ 13 I Nr. 1, 2 MuSchG).
Der Verstoß der T gegen die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nimmt der Y den Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 S. 1 MuSchG, § 13 I MuSchG).
Y erhält für die Zeit der Freistellung Mutterschutzlohn von ihrer Arbeitgeberin (§ 18 S. 1, 2 MuSchG).
Auch innerhalb der Schutzfristen schuldet der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn (§ 3 I, II MuSchG, § 19 I MuSchG).
Die Ausfallzeit der Y zählt für die Berechnung des Urlaubs als Beschäftigungszeit (§ 24 S. 1 MuSchG).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
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