Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Hotelbetreiberin B kauft bei der Polstermanufaktur P eine gebrauchte Chaiselongue für 2.400 €. Die Verkäuferin zeigt ihr einen langen Riss in der Rückenlehne; deshalb ist der Preis so niedrig. B antwortet: „Den nehme ich in Kauf.“ Nach der Lieferung ärgert sie sich und erklärt nach fruchtloser Frist den Rücktritt.
Weil der Riss offen angesprochen wurde, sind Bs Rechte nach § 442 I 1 BGB ausgeschlossen — mehr ist nicht zu prüfen.
Hilfsweise greift § 442 I 1 BGB — verlangt wird dafür positive Kenntnis, nicht bloßes Kennenmüssen.
Hätte B das Möbel als Verbraucherin online gekauft, träfe § 442 BGB dieselbe Wertung.
Hätte B als Kauffrau dreißig Sessel sieben Wochen verschweißt im Keller stehen lassen und dann gerügt, hülfe ihr § 377 III HGB.
Eine erklärte, aber wirkungslose Rücktrittserklärung bleibt für die Lösung vom Vertrag stets völlig ohne Bedeutung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
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