Der reich bedachte Ehemann

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ida setzt 2017 ihre Tochter Cordula zur Alleinerbin ein und vermacht ihrem damaligen Lebensgefährten Norbert einen lebenslangen Nießbrauch an der 160 m² großen Stadtwohnung samt Nebenkosten aus dem Nachlass, monatlich 1.200 € auf Lebenszeit und einmalig 80.000 €. 2021 heiraten die beiden, 2026 stirbt Ida; der Nachlass beträgt 1,4 Mio. €. Norbert ficht das Testament an, weil er sich als Ehegatte übergangen sieht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Norbert ist nach der herrschenden objektiven Lesart des § 2079 S. 1 BGB „übergangen“, weil sein Vermächtnis hinter seinem gesetzlichen Erbteil zurückbleibt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Da Norbert bereits bei Testamentserrichtung 2017 bedacht wurde, passt auch die typisierte Vermutung des § 2079 S. 2 BGB nicht auf ihn.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Norbert bleibt der Weg über die Anfechtung wegen Motivirrtums nach § 2078 II BGB, dann muss er den konkreten Irrtum aber selbst darlegen und beweisen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil zwischen Testament (2017) und Erbfall (2026) neun Jahre liegen, ist eine Anfechtung schon deshalb verfristet.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine erfolgreiche Anfechtung würde auch Norberts eigenes Vermächtnis beseitigen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Du solltest Norbert zur Anfechtung raten, weil der gesetzliche Erbteil von 1/2 aus 1,4 Mio. € in jedem Fall wirtschaftlich günstiger ist.

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