Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Norbert Kaltenbach hinterlässt ein Vermögen von 480.000 € und zwei Kinder als Erben, seinen Sohn Bernd und seine Tochter Ulrike. Die dritte Tochter Silke wurde enterbt und verklagt beide Geschwister auf ihren Pflichtteil von 80.000 €, obwohl Ulrike die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen hat.
Da Ulrike die Erbschaft ausgeschlagen hat, muss ihre Erbquote bei der Berechnung des Pflichtteils von Silke unberücksichtigt bleiben.
Die Klage gegen Ulrike ist unbegründet, da sie durch die Ausschlagung gemäß § 1953 Abs. 1 BGB nicht Erbin geworden ist und somit nicht für den Pflichtteil haftet.
Da die Beklagten nicht als Gesamtschuldner verurteilt werden, findet die Baumbach’sche Formel Anwendung, um die Kostenquoten sachgerecht zu verteilen.
Die Klägerin muss die außergerichtlichen Kosten der Ulrike tragen, da sie mit der Klage gegen diese vollständig unterlegen ist.
Die Kostenentscheidung lautet gesamtschuldnerisch, da beide Beklagten als Erben im Testament benannt waren.
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