Das unteilbare Reihenhaus

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Nach dem Tod von Hans-Otto hinterlassen die Miterben Silke und Bernhard eine Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehören ein Reihenhaus im Wert von 280.000 € und ein Sparguthaben von 40.000 €. Silke bewohnt das Haus und klagt gegen Bernhard auf Zustimmung zu einem Teilungsplan, nach dem sie das Haus gegen eine Ausgleichszahlung von 120.000 € übernimmt und Bernhard das Sparguthaben erhält.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Silke kann die Zuweisung des Hauses im Wege der gerichtlichen Erbauseinandersetzung verlangen, da sie das Haus bereits bewohnt und Bernhard finanziell vollständig entschädigt wird.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Teilung in Natur nach § 752 BGB scheidet bei einem Reihenhaus aus, da sich ein solches Grundstück nicht ohne Wertverlust real teilen lässt.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Um die Versteigerung des Hauses einzuleiten, muss Bernhard zunächst erfolgreich eine Klage auf Zustimmung zur Zwangsversteigerung gegen Silke erheben.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Wird Silkes Klage gegen den Miterben Bernhard auf Zustimmung zu ihrem Teilungsplan (Übernahme des Reihenhauses gegen Ausgleichszahlung von 120.000 €) insgesamt abgewiesen, trägt Silke die Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO.

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