Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Nach dem Tod von Hans-Otto hinterlassen die Miterben Silke und Bernhard eine Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehören ein Reihenhaus im Wert von 280.000 € und ein Sparguthaben von 40.000 €. Silke bewohnt das Haus und klagt gegen Bernhard auf Zustimmung zu einem Teilungsplan, nach dem sie das Haus gegen eine Ausgleichszahlung von 120.000 € übernimmt und Bernhard das Sparguthaben erhält.
Silke kann die Zuweisung des Hauses im Wege der gerichtlichen Erbauseinandersetzung verlangen, da sie das Haus bereits bewohnt und Bernhard finanziell vollständig entschädigt wird.
Eine Teilung in Natur nach § 752 BGB scheidet bei einem Reihenhaus aus, da sich ein solches Grundstück nicht ohne Wertverlust real teilen lässt.
Um die Versteigerung des Hauses einzuleiten, muss Bernhard zunächst erfolgreich eine Klage auf Zustimmung zur Zwangsversteigerung gegen Silke erheben.
Wird Silkes Klage gegen den Miterben Bernhard auf Zustimmung zu ihrem Teilungsplan (Übernahme des Reihenhauses gegen Ausgleichszahlung von 120.000 €) insgesamt abgewiesen, trägt Silke die Kosten des Rechtsstreits, § 91 Abs. 1 ZPO.
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