Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Nach dem vermeintlichen Tod von Wilfried ohne Testament erhält Neffe Torben einen Erbschein und verkauft den Oldtimer an den Händler Paul. Kurz darauf taucht ein echtes Testament auf, das die Nachbarin Hedda zur Alleinerbin macht, woraufhin Hedda den Wagen von Paul zurückfordert.
Der Erbschein bewirkt nach § 2365 BGB die gesetzliche Vermutung, dass dem darin Bezeichneten das Erbrecht zusteht.
Händler Paul konnte das Eigentum an dem Wagen nur erwerben, wenn er im Zeitpunkt des Kaufs grob fahrlässig bezüglich der Unrichtigkeit des Erbscheins war.
Der gutgläubige Paul hat kraft des Erbscheins wirksam Eigentum am Oldtimer erworben.
Hedda kann den Oldtimer direkt von Händler Paul nach § 985 BGB herausverlangen, weil Paul vom Nichtberechtigten gekauft hat.
Hedda kann von Torben nach § 2019 Abs. 1 BGB die Herausgabe des erzieltigen Kaufpreises als Surrogat verlangen.
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