Der Oldtimer des Ex-Partners

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Rüdiger Sperlich stirbt und hinterlässt seine drei Kinder Nils, Mareike und Jonte als Miterben zu je 1/3. Sein früherer Lebensgefährte Kaspar behält den Oldtimer aus dem Nachlass und beruft sich auf 7.400 € Restaurierungskosten. Nils klagt allein auf Herausgabe; Kaspar hatte vorab schriftlich erklärt, er nehme „unter keinen Umständen“ Geld an, woraufhin Nils ihm die 7.400 € am 19. Mai 2026 wörtlich anbot.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nils kann als einzelner Miterbe den Herausgabeanspruch geltend machen, muss aber Leistung an alle Miterben gemeinschaftlich verlangen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im Tenor genügt die Formulierung „an die Erbengemeinschaft herauszugeben“.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wegen der Restaurierungskosten kann Kaspar ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, was zur Verurteilung Zug um Zug führt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Annahmeverzug ist nicht eingetreten, weil Nils die 7.400 € nur wörtlich und nicht tatsächlich angeboten hat.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die erst in der mündlichen Verhandlung erfolgte Erweiterung um den Feststellungsantrag zum Annahmeverzug ist ohne Zustimmung des Beklagten zulässig.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne Feststellungsausspruch könnte der Gerichtsvollzieher die Herausgabe dennoch sofort vollstrecken, ohne die 7.400 € anzubieten.

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