Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Ida hinterlässt ihren drei Kindern ein größeres Vermögen und will sichergehen, dass die Nachlassabwicklung professionell durch einen Anwalt erfolgt. Ihr jüngstes Kind droht daraufhin mit der Ausschlagung des Erbes, um den Pflichtteil zu fordern.
Ida kann wirksam anordnen, dass ein Testamentsvollstrecker den Nachlass abwickelt und die Auseinandersetzung unter den Erben durchführt.
Der Testamentsvollstrecker hat nach seiner Ernennung die alleinige Verwaltung des Nachlasses, während das Verfügungsrecht der Erben über die Nachlassgegenstände gesperrt ist.
Das jüngste Kind kann die beschwerte Erbschaft einfach annehmen und gleichzeitig die sofortige Auszahlung des Pflichtteils verlangen.
Durch die angeordnete Testamentsvollstreckung ist die Erbschaft beschränkt im Sinne des § 2306 BGB, weshalb dem Kind ein Wahlrecht zwischen Erbe und Pflichtteil zusteht.
Der Testamentsvollstrecker kann nach den gesetzlichen Mindestregeln ganz ohne Rechenschaft und ohne Rechnungslegung über das Vermögen schalten und walten.
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