Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
F beauftragt den Umzugsunternehmer G mit ihrem Umzug für 3.400 €; ausdrücklich mitvereinbart ist der Transport ihres Konzertflügels. Beim Tragen durchs Treppenhaus lässt Gs Mitarbeiter einen Gurt schleifen; der Flügel kippt gegen das Geländer, der Resonanzboden reißt — die Reparatur kostet 11.500 €. G hatte den Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und geschult.
Weisungsgebundenheit verlangt § 278 S. 1 BGB nicht; auch ein selbständiger Subunternehmer ist Erfüllungsgehilfe.
Gs sorgfältige Auswahl und Schulung des Mitarbeiters helfen ihm gegenüber F nicht weiter (§ 278 S. 1 BGB).
Die Nachbarin, deren geparkter Wagen beim Rangieren beschädigt wird, kann ebenfalls über § 278 S. 1 BGB gegen G vorgehen.
Nimmt der Mitarbeiter beim Einpacken eine Armbanduhr an sich, handelt er in Erfüllung und nicht bloß bei Gelegenheit.
§ 278 S. 1 BGB rechnet dem Schuldner auch vorsätzliches und weisungswidriges Handeln des Gehilfen zu.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
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