Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Das Finanzamt erfasst bei Mara einen Veräußerungsgewinn im Veranlagungszeitraum 2022. Mara legt Einspruch ein und gewinnt: Der Bescheid 2022 wird geändert, weil der Gewinn materiell in das Jahr 2021 gehört. Ihr Bescheid für 2021 ist bereits bestandskräftig, und die reguläre Festsetzungsfrist für 2021 wäre abgelaufen.
Weil der Bescheid 2021 bestandskräftig ist, ist eine Änderung von vornherein ausgeschlossen.
Das Finanzamt hat den Sachverhalt aufgrund irriger Beurteilung im Bescheid 2022 berücksichtigt.
§ 174 Abs. 4 AO setzt voraus, dass der Ausgangsbescheid auf Betreiben der Steuerpflichtigen zu ihren Gunsten geändert wurde.
Der Ablauf der regulären Festsetzungsfrist für 2021 sperrt die Korrektur endgültig.
Das Finanzamt darf den Bescheid 2021 ändern, wenn es dies innerhalb eines Jahres nach der Änderung des Bescheids 2022 tut.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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