Der gelagerte Arm und die leere Akte

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

W wird fünf Stunden an der Hüfte operiert; die Operation gelingt. Beim Aufwachen kann er den rechten Arm nicht heben. Die Diagnose lautet Schädigung des Armnervengeflechts durch fehlerhafte Lagerung. Die Klinik bestreitet das; zu Lagerung und Lagerungskontrollen enthält die Behandlungsakte keinen Eintrag.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Grundsätzlich trägt der Patient W die Beweislast für Behandlungsfehler, Kausalität und Schaden (§ 630h BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Lagerung auf dem Operationstisch ist ein voll beherrschbares Behandlungsrisiko (§ 630h I BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 630h I BGB vermutet die Ursächlichkeit des Fehlers für die Verletzung des W.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Lagerungskontrolle nicht in der Behandlungsakte steht, gilt sie als unterblieben (§ 630h III BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Sachverständige entscheidet darüber, ob ein Behandlungsfehler grob ist (§ 630h V 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 630h V 1 BGB nimmt dem W auch den Beweis ab, dass überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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