Der Forderungseinzug ohne Eintragung

Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A zieht gewerbsmäßig Forderungen für Arztpraxen ein, ohne im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen zu sein. Die Praxis B beauftragt ihn und weiß davon, weil A dafür nur 9 statt 15 Prozent verlangt. A zieht 60.000 € ein und behält 5.400 €.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist nach § 134 BGB iVm § 3 RDG nichtig, obwohl das Verbot nur A trifft.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    B fällt der Verstoß zur Last, weil sie die fehlende Eintragung kannte und den Preisvorteil dafür nahm.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    B kann die einbehaltenen 5.400 € nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB herausverlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte A nichts einbehalten, könnte er für acht Monate Arbeit Wertersatz nach § 818 II BGB verlangen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Unterschied zur Schwarzarbeit liegt im Halbsatz „oder ausführen lässt“ des § 1 II 1 SchwarzArbG.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.

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