Achtzehntausend für den Zuschlag

Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Geschäftsführerin B verschafft sich den Rahmenauftrag der N-GmbH, indem sie deren Einkaufsleiter L 18.000 € bar überlässt. Beide wissen, dass Ls Arbeitgeber davon nichts erfahren darf. Ein halbes Jahr später fliegt die Sache auf. B verlangt ihr Geld zurück.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Rückforderung ist ausgeschlossen, weil B der Verstoß gleichfalls zur Last fällt (§ 817 S. 2 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für „zur Last fällt“ genügt der objektive Verstoß des Leistenden gegen die guten Sitten.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte B statt der Barzahlung ein wirksames Schuldversprechen über 18.000 € abgegeben, könnte sie Befreiung verlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Was B auf ein Schuldversprechen über 18.000 € in Raten bereits gezahlt hätte, könnte sie gleichwohl zurückfordern.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 817 S. 2 BGB wäre auch auf einen Herausgabeanspruch des Eigentümers aus § 985 BGB anzuwenden.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.

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