Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Aschaffenburg. Ilse Brennecke verlangt vor dem Landgericht Aschaffenburg von der Spessart Fensterbau GmbH 19.800,00 EUR Anzahlung zurück; sie hat den Vertrag am 3. Juni 2026 wegen arglistiger Täuschung angefochten. Der Vermerk verlangt Replik und Hilfsgutachten. Das Hilfsgutachten beginnt: „Unsere Mandantin hat wirksam angefochten und kann die Anzahlung zurückverlangen.“
Der Satz ist in der Sache vertretbar und trotzdem der falsche Satz an dieser Stelle — weil er das Ergebnis an den Anfang setzt, statt es zu gewinnen.
Weil das Hilfsgutachten objektiv prüft, muss auch die Parteirollenbezeichnung weg: Aus „die Klägerin“ wird durchgehend der bürgerliche Name.
Mit der Umschaltung tritt ein Satz in den Text, der im Schriftsatz nichts zu suchen hat: die Beweislast, wenn sie die eigene Partei trifft.
Aus jeder Behauptung des Schriftsatzes wird im Hilfsgutachten eine offene Frage — auch dort, wo die Behauptung zutrifft.
Der Schriftsatz bindet: Was darin über Tatsachen steht, ist eine Erklärung nach § 138 Abs. 1 Satz 1 ZPO und lässt sich später nicht folgenlos zurücknehmen.
Ob sich die Rückforderung bei 19.800,00 EUR überhaupt lohnt, steht in keinem der beiden Texte, die heute geschrieben werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.