Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Emmerich Balduin verstarb ohne Testament. Seine Ehefrau Almuth und die beiden Kinder Nele und Justus beantragen beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein. Da alle Angaben übereinstimmen und keine Einwände vorliegen, hält die Rechtspflegerin die Sache für spruchreif.
Die Ehefrau Almuth erbt neben den beiden Kindern aufgrund des gesetzlichen Güterstands insgesamt die Hälfte des Nachlasses.
Das Nachlassgericht muss vor der Erteilung des Erbscheins die erforderlichen Tatsachen durch einen gesonderten Beschluss für festgestellt erachten.
Der Feststellungsbeschluss wird erst mit der förmlichen Zustellung an alle Beteiligten wirksam.
Da alle Beteiligten dem Antrag zugestimmt haben, ist der Feststellungsbeschluss zwingend ausführlich zu begründen.
Der Feststellungsbeschluss ist identisch mit dem Erbschein selbst und entfaltet sofort den öffentlichen Glauben.
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