Der Erbe oder das Vermächtnis

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Sieglinde Barkholt setzt in ihrem Testament ihre Nichte Amelie mit einem „Viertel des Vermögens“ ein, bestimmt aber gleichzeitig ihren Lebensgefährten Ulf zum „Erben“, der sich um alle Verbindlichkeiten kümmern soll. Amelie möchte nun als Miterbin einen Teilerbschein erwirken, während Ulf sich als Alleinerbe sieht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da Amelie ein fester Bruchteil des Vermögens zugewendet wurde, ist sie nach der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB zwingend als Miterbin anzusehen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Dass Ulf ausdrücklich als „Erbe“ bezeichnet wurde und die Last der Verbindlichkeiten tragen soll, spricht gegen eine Miterbenstellung von Amelie.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Amelie haftet als Quotenvermächtnisnehmerin nach § 1967 BGB als Gesamtschuldnerin für die Nachlassverbindlichkeiten.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da Amelie kein Erbe geworden ist, muss ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins zurückgewiesen werden.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Amelies Anspruch bemisst sich bei der Berechnung des Vermächtnisses aus dem Bruttowert des Vermögens, also aus den 1.200.000 €.

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