Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Margarethe Sudhoff hat mit ihrer Schwester einen Erbvertrag geschlossen, in dem ihr Enkel Fabian vertragsmäßig zum Alleinerben eingesetzt wurde. Fabian wird rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil seiner Großmutter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Frau Sudhoff will die Bindung an die Erbeinsetzung loswerden; ihre Schwester lebt noch.
Frau Sudhoff kann von der vertragsmäßigen Erbeinsetzung zurücktreten, weil Fabian sich einer Verfehlung schuldig gemacht hat, die zur Pflichtteilsentziehung berechtigt.
Die Rücktrittserklärung muss Fabian als dem Bedachten zugehen, damit sie wirksam wird.
Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.
Solange die Schwester lebt, könnte Frau Sudhoff die vertragsmäßige Erbeinsetzung stattdessen einfach durch ein neues Testament aufheben.
Stirbt die Schwester später, muss Frau Sudhoff in dem aufhebenden Testament den Grund der Verfehlung angeben.
Streiten Fabian und die neu Bedachte später vor dem Zivilgericht, ist das Zivilgericht an die Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils gebunden.
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