Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Luise erhält einen Einkommensteuerbescheid, mit dem sie nicht einverstanden ist. Sie geht persönlich zu ihrem Finanzamt und erklärt dort mündlich Einspruch. Der zuständige Sachbearbeiter nimmt ihre Erklärung zur Niederschrift und lässt Luise das Protokoll unterschreiben.
Der Einspruch ist der statthafte außergerichtliche Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid.
Ein Einspruch muss stets schriftlich oder elektronisch eingelegt werden; eine mündliche Erklärung genügt nie.
Dass Luise ihren Einspruch beim Finanzamt selbst erklärt hat, wahrt die vorgeschriebene Anbringungsstelle.
Die Aufnahme durch den Sachbearbeiter mit Unterschrift Luises erfüllt die Anforderungen an eine Niederschrift.
Luises Einspruch ist unwirksam, weil er nicht eigenhändig von ihr geschrieben wurde.
Ergebnis: Luise hat einen wirksamen Einspruch eingelegt.
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