Das zusammengeklebte Testament

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Emmerich zerreißt am 12.03.2025 im Streit sein handschriftliches Testament von 2016, in dem er seinen Sohn Gero zum Alleinerben eingesetzt hatte. Drei Wochen später versöhnen sich beide: Emmerich klebt die Fetzen auf einen Karton und schreibt mit Kugelschreiber quer über den Klebefalz „gilt doch“ — ohne erneute Unterschrift. Er stirbt am 27.05.2026; seine Tochter Ruth beantragt einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Zerreißen des Testaments im Streit hat den Widerruf des Testaments bewirkt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Emmerich die Fetzen wieder zusammengeklebt und „gilt doch“ darauf vermerkt hat, lebt die Erbeinsetzung Geros nach § 2257 BGB wieder auf.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein vernichtetes Testament kann nur durch formgerechte Neuerrichtung wieder in Kraft gesetzt werden.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vermerk „gilt doch“ auf dem Klebefalz genügt als eigenhändiges Testament.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch dort, wo § 2257 BGB anwendbar ist, wirkt er nur als Auslegungsregel und kann durch einen gegenteiligen Erblasserwillen verdrängt werden.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gero und Ruth beerben ihren Vater als gesetzliche Erben zu je 1/2.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema