Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Hedda vermacht 2019 ihrem Patensohn Lennart ihr Segelboot „Nordlicht“ samt Bootsanhänger. Im Februar 2026 brennt das Winterlager ab, das Boot (74.000 €) verbrennt vollständig, der Anhänger bleibt unbeschädigt. Hedda stirbt im März 2026, Alleinerbin ist ihre Nichte Reglinde, die im Mai 68.000 € Kaskoentschädigung einzieht und im Juni den Anhänger (Wert 5.500 €) für 4.200 € an einen Händler übereignet.
Weil das Boot beim Erbfall bereits vollständig verbrannt war, ist das Vermächtnis nach § 2171 I BGB unwirksam.
Nach § 2169 III BGB gilt der Kaskoversicherungsanspruch im Zweifel als vermacht, weil das Boot erst nach Anordnung des Vermächtnisses untergegangen ist.
Da Reglinde die Versicherungsleistung bereits eingezogen hat, kann Lennart von ihr die Herausgabe der 68.000 € verlangen.
Für den Bootsanhänger schuldet Reglinde nichts, weil sie ihn wirksam an den Händler übereignet hat und die Leistung damit unmöglich ist.
Lennart könnte statt des Schadensersatzes auch nur den Veräußerungserlös von 4.200 € herausverlangen, wird aber den höheren Betrag wählen.
Die Klage über insgesamt 73.500 € ist beim Amtsgericht zu erheben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.