Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Sieglinde Marnach ist Vorerbin eines Reihenhauses, in dessen Grundbuch ein Nacherbenvermerk für ihren Neffen Cornelis eingetragen ist. Sie verkauft das Haus an Herrn Talmon, der den Vermerk im Grundbuchauszug zwar gesehen, aber ignoriert hat. Nun stellt sich die Frage, ob das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vornehmen darf.
Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung auf Herrn Talmon nicht vornehmen, da die Vorerbin aufgrund des Nacherbenvermerks in ihrer Verfügungsmacht beschränkt ist.
Herr Talmon kann das Eigentum am Haus trotz des eingetragenen Nacherbenvermerks gutgläubig lastenfrei erwerben.
Tritt der Nacherbfall ein, wird die Verfügung der Vorerbin gegenüber dem Nacherben gemäß § 2113 Abs. 1 BGB relativ unwirksam, sofern sie dessen Recht beeinträchtigt.
Die Verfügung der Vorerbin bleibt auch nach dem Nacherbfall voll wirksam, wenn der Nacherbe Cornelis zuvor in die Veräußerung eingewilligt hat.
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