Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Cornelius Halbach, EU-Ausländer, lebte 22 Jahre in Deutschland und verstarb dort 2026. In seinem notariellen Testament wählte er das Recht seines Heimatstaates für seine gesamte Rechtsnachfolge. Seine Tochter Chiara beantragt nun einen Erbschein.
Die Rechtswahl des Cornelius im Testament ist wirksam, da sie sich auf das Recht eines Staates bezieht, dessen Staatsangehörigkeit er bei der Wahl besaß.
Da Cornelius eine Rechtswahl getroffen hat, ist das inländische Nachlassgericht für das Erbscheinsverfahren automatisch nicht mehr zuständig.
Die Rechtspflegerin darf den Erbschein erteilen, da das Verfahren formal korrekt eingeleitet wurde.
Hätte die Rechtspflegerin den Erbschein dennoch erteilt, wäre dieser Beschluss aufgrund der fehlenden Zuständigkeit unwirksam.
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