Das schweigende Nachlassbüro

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Wilhelmine setzt Steuerberater Cornelius per Testament zum Testamentsvollstrecker ein. Nach der Testamentseröffnung räumt Cornelius das Nachlassbüro und kündigt Verträge, ohne gegenüber dem Gericht etwas zu erklären. Die Erben wollen nun wissen, ob er im Amt ist und wie sie eine Entscheidung erzwingen können.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt bereits automatisch mit dem Erbfall, wenn der Ernannte von seiner Berufung Kenntnis erlangt.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Cornelius hat das Amt wirksam konkludent angetreten, indem er das Nachlassbüro geräumt und den Mietvertrag gekündigt hat.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Verfügungen und Rechtshandlungen, die Cornelius vor der Annahmeerklärung vorgenommen hat, sind mangels Amtsträgerschaft unwirksam.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Erben können beim Nachlassgericht beantragen, dem Ernannten eine Frist zur Erklärung über die Annahme zu bestimmen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Lässt Cornelius die vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, gilt das Amt kraft Gesetzes als angenommen.

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