Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Hof, Bearbeitungstag ist Dienstag, der 26. Mai 2026. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Hof vom 6. Mai 2026, Az. 3 O 288/26, über 31.000,00 EUR gegen die Ostwald Kältetechnik GmbH ist am Montag, dem 11. Mai 2026, zugestellt worden. Seit heute früh meldet das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Störung; die Einspruchsschrift ist fertig.
Die Notfrist des § 339 Abs. 1 ZPO endete mit Ablauf des Montags, des 25. Mai 2026; heute ist es ohnehin zu spät.
Geht die Einspruchsschrift heute auf Papier per Telefax hinaus, ist damit erst die Hälfte getan; ein zweiter Schritt bleibt offen.
Nach § 340a Abs. 1 ZPO sind der Einspruchsschrift die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beizufügen.
Das Zustellungsdatum des Versäumnisurteils gehört in die Einspruchsschrift, obwohl § 340 Abs. 2 Satz 1 ZPO es nicht verlangt.
Bleibt die Störung bestehen, kann der Einspruch notfalls zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden, § 496 ZPO.
Warum die Mandantin sich wehrt und was der Prozess sie kosten kann, steht heute in keinem Satz der Einspruchsschrift.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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