Das Kind, das später kam

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Examensklassiker · Assessorkern · BGH, 04.10.95

E setzt 2015 eigenhändig seine Ehefrau W zur Alleinerbin ein; die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. 2020 wird der gemeinsame Sohn K geboren, das Testament bleibt unverändert. E stirbt 2026; W beantragt einen Alleinerbschein, K ist sechs Jahre alt.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    K ist im Sinne des § 2079 S. 1 BGB übergangen, obwohl er erst 2020 geboren wurde.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Dass E das Testament nach der Geburt des K liegen ließ, widerlegt die Vermutung des § 2079 S. 2 BGB.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 2080 III BGB beschränkt die Anfechtung des Übergangenen der Höhe nach auf seinen Pflichtteil.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    K braucht für die Anfechtung des Testaments einen Ergänzungspfleger nach § 1809 I 1 BGB statt seiner Mutter.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Greift die Anfechtung durch, erben W und K je zur Hälfte (§§ 1931 I 1, 1371 I BGB).

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