Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Landshut, Mittwoch, der 23. September 2026. Für die Isartaler Bau GmbH läuft gegen die Vilstal Estrich GmbH ein selbständiges Beweisverfahren über Estrichmängel; Gegenstandswert 95.000,00 EUR. Ein Hauptsacheverfahren ist nicht anhängig. Beide Seiten wollen sich vergleichen. Der Referendar setzt eine Einigungsgebühr von 1,0 an.
Obwohl ein gerichtliches Verfahren läuft, löst der Vergleich hier die volle Einigungsgebühr von 1,5 aus — das sind 2.483,25 EUR.
Weil ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, senkt Nummer 1003 VV RVG die Gebühr auf 1,0.
Ein bereits anhängiges Verfahren über Prozesskostenhilfe genügt dagegen und senkt die Gebühr auf 1,0.
Regelt der Vergleich statt des Streits nur die Ratenzahlung auf die unstreitige Forderung, bleibt es bei 0,7 — auch im laufenden Prozess.
Wird erst in der Berufung verglichen, gilt dieselbe Ermäßigung auf 1,0 nach Nummer 1003 VV RVG.
Die Entscheidung, ob vor oder nach Einleitung der Hauptsache verglichen wird, gehört mit Zahlen in den Brief und mit keinem Wort in den Schriftsatz.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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