Antragsfrist (Streitfall)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Theo versäumt die Einspruchsfrist wegen einer schweren Erkrankung. Die Erkrankung dauert zwei Monate über das Ende der Einspruchsfrist hinaus an. Drei Monate nach seiner Genesung stellt er einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ohne zu begründen, warum die Erkrankung bis zum Antragszeitpunkt fortgedauert hat.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Für den Antrag auf Wiedereinsetzung gilt nach § 110 Abs. 2 Satz 1 AO eine Frist von einem Monat ab dem Wegfall des Hindernisses.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die einmonatige Antragsfrist beginnt bereits mit dem Eintritt der schweren Erkrankung zu laufen.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Die absolute Jahresfrist des § 110 Abs. 3 AO ist hier ebenfalls überschritten, da bereits ein Jahr seit dem versäumten Termin vergangen ist.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Wiedereinsetzungsantrag ist mangels Einhaltung der einmonatigen Antragsfrist abzulehnen.

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