Anordnen, nicht wiederherstellen

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde G hat P bestandskräftig untersagt, sein Grundstück als Abstellplatz für Baumaschinen zu nutzen. Mit gesondertem Bescheid droht sie in Ziffer 1 ein Zwangsgeld von 3 000 Euro an und setzt in Ziffer 2 eine Gebühr von 75 Euro sowie Auslagen von 4,11 Euro fest. Eine Anordnung der sofortigen Vollziehung enthält der Bescheid nicht. P erhebt Anfechtungsklage; sein Bevollmächtigter R beantragt beim Verwaltungsgericht, „die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen“, und rügt die fehlende Begründung nach § 80 III 1 VwGO. Eine Vollstreckung steht unmittelbar bevor.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 21a VwZVG hat zwei Sätze, und Satz 2 verweist nur auf § 80 Abs. 4, 5, 7 und 8 VwGO.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Antrag des R ist richtig gefasst: Die aufschiebende Wirkung ist wiederherzustellen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Rüge des R trägt: Ohne Begründung nach § 80 III 1 VwGO ist die sofortige Vollziehbarkeit nicht wirksam eingetreten.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ermächtigung für Art. 21a S. 1 VwZVG ist § 80 II 1 Nr. 3 VwGO, nicht § 80 II 2 VwGO.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch für die Kostenziffer ist § 80 VI VwGO nicht zu prüfen, weil Art. 21a S. 2 VwZVG ihn nicht in Bezug nimmt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ist das Zwangsgeld bereits beigetrieben, gehört ein zweiter Antrag dazu.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema