Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Das Finanzamt hat gegen Anton einen Einkommensteuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Im Frühjahr 2023 möchte das Finanzamt diesen Bescheid aufgrund eines reinen Rechtsanwendungsfehlers korrigieren.
Die Änderung des unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Bescheides stützt sich primär auf § 164 Abs. 2 AO.
Für die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO müssen die strengen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO zusätzlich geprüft und eingehalten werden.
Der Vorbehalt der Nachprüfung ermöglicht eine Gesamtaufrollung des Falles, sodass auch reine Rechtsanwendungsfehler uneingeschränkt korrigiert werden können.
Bei der Änderung des unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheids des Anton wegen eines Rechtsanwendungsfehlers handelt es sich um eine punktuelle Korrektur, sodass zwingend auch § 177 AO (Saldierung von Fehlerfolgen) zu prüfen ist.
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