Kenntnis, Anzeige und Haftungsausschluss (§§ 536b bis 536d BGB)

Prüfungsschema · Schuldrecht BT · Erstes Staatsexamen

Wann du dieses Schema aufschlägst

Immer dann, wenn die Rechte aus §§ 536, 536a BGB dem Grunde nach stehen und der Vermieter etwas dagegenhält. Zwei Erkennungszeichen im Sachverhalt führen hierher, und sie zeigen auf verschiedene Vorschriften.

Das erste ist eine Besichtigung oder eine Übergabe mit Protokoll: Der Mieter hat vor Vertragsschluss oder bei der Annahme etwas gesehen. Dann ist § 536b BGB zu prüfen — und die entscheidende Frage lautet, ob er die Tatsachen kannte, die den Mangel ausmachen, oder nur eine Folge davon.

Das zweite ist ein Schweigen: Zwischen dem Auftreten des Mangels und der ersten Meldung liegen Wochen oder Monate. Dann ist § 536c BGB zu prüfen, und zwar zeitabschnittsweise.

Und wo der Vertrag eine Freizeichnungsklausel enthält, kommt § 536d BGB dazu.

Der Aufbau

  • Rechte aus §§ 536, 536a BGB dem Grunde nach → S-6.01 · S-6.02
  • Kenntnis bei Vertragsschluss, § 536b S. 1 BGB
    • Kennt der Mieter den Mangel, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a BGB nicht zu
    • grob fahrlässige Unkenntnis, § 536b S. 2 BGB
      • Die Rechte bleiben nur, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat
      • Einfache Fahrlässigkeit schadet nicht
    • Annahme in Kenntnis des Mangels, § 536b S. 3 BGB
      • Die Rechte bleiben nur bei Vorbehalt bei der Annahme
  • Unterlassene Anzeige, § 536c BGB
    • Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (Abs. 1 S. 1)
    • Dasselbe gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt (S. 2)
    • betroffen sind nur die drei Rechte des § 536c II 2 BGB
  • Vertraglicher Ausschluss
    • Grenze ist § 536d BGB
      • Eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters ausgeschlossen oder beschränkt werden
      • Darauf kann sich der Vermieter „nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat“
  • Verhältnis zur culpa in contrahendo
    • Ab der Überlassung verdrängen die §§ 536 ff. BGB die §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
      • Soweit die verletzte Aufklärungspflicht denselben Umstand betrifft, der den Mangel ausmacht
    • Bei Arglist bleibt sie daneben → S-0.04
  • Kündigungsrecht, § 543 IV 1 BGB

4 Normen im Überblick

Schemata, die daran hängen

Weitere Schemata in Feld 6

Dieses Schema kannst du hier lesen, so oft du willst. Bei ALEX – Tutor füllst du es als Lückenschema aus, und die Punkte, die dabei gefehlt haben, kommen von selbst wieder — nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Dazu ein Fehlerprotokoll aus dem, was du wirklich danebenhattest, und eine Korrektur für deine eigene Klausur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.