Die Einordnung des Mietverhältnisses und die Form (§§ 549, 550, 578 BGB)

Prüfungsschema · Schuldrecht BT · Erstes Staatsexamen

Wann du dieses Schema aufschlägst

Als erster Prüfungspunkt jeder Mietklausur, noch vor der Anspruchsgrundlage. Die §§ 535 bis 548 BGB gelten für jede Miete; der Wohnraummieter bekommt zusätzlich die §§ 549 bis 577a BGB, der Mieter anderer Räume nur das, was § 578 II 1 BGB aufzählt. An dieser Einordnung hängen Form, Kündigungsschutz, Befristung und Schonfristzahlung auf einmal.

Zwei Erkennungszeichen machen sie zum Schwerpunkt statt zur Formalie. Das erste ist eine gemischte Nutzung: In denselben Räumen wird gewohnt und gearbeitet, und der Vertrag steht als eine Urkunde da. Das zweite ist eine Befristung für länger als ein Jahr — erst dann stellt sich die Formfrage des § 550 BGB überhaupt.

Ein drittes Zeichen ist ein Nachtrag oder eine Änderungsvereinbarung mit eigenem Datum: An ihm entscheidet sich, welche Fassung des § 578 I 2 BGB gilt.

Der Aufbau

  • Ein Vertrag oder mehrere?
    • Nur ein einheitliches Rechtsgeschäft wird einheitlich eingeordnet
    • Erkennungszeichen
      • Eine Urkunde
      • Ein nicht aufgeteilter Mietzins
      • Das gemeinsame Schicksal beider Teile
    • Eine Aufteilung des einheitlichen Vertrags in einen Wohn- und einen Gewerbeteil gibt es nicht
  • Wohnraum oder nicht
  • Befristung für längere Zeit als ein Jahr?
  • Form
  • Rechtsfolge des Formmangels, § 550 S. 1 BGB
    • Der Vertrag ist nicht nichtig; er „gilt für unbestimmte Zeit“
    • § 125 S. 1 BGB wird verdrängt, es fällt allein die zeitliche Bindung
      • Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf eines Jahres „nach Überlassung des Wohnraums“ zulässig
      • Der Wortlaut ist auf die Wohnraummiete zugeschnitten
      • Im Übrigen gelten die ordentlichen Fristen → S-7.03
  • Gewahrte Form
    • Das befristete Mietverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, § 542 II BGB
    • Bei Wohnraum ist die Befristung nur möglich
      • mit einem der drei Gründe des § 575 I 1 BGB
      • mit dessen schriftlicher Mitteilung bei Vertragsschluss
    • Sonst gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 575 I 2 BGB)

4 Normen im Überblick

Schemata, die daran hängen

Weitere Schemata in Feld 7

Dieses Schema kannst du hier lesen, so oft du willst. Bei ALEX – Tutor füllst du es als Lückenschema aus, und die Punkte, die dabei gefehlt haben, kommen von selbst wieder — nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Dazu ein Fehlerprotokoll aus dem, was du wirklich danebenhattest, und eine Korrektur für deine eigene Klausur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.