Überall dort, wo eine Rechtsfrage offen ist und die Antwort das Ergebnis verschiebt — also an genau der Stelle, an der die Klausur ihre Punkte versteckt hat.
Erkennungszeichen im Sachverhalt: Er baut eine Tatsache eigens auf, die nach der einen Auffassung zählt und nach der anderen nicht. Ein Architekt, der schon vor dem Vertrag tätig war; ein Gehilfe, der gegen eine Weisung verstößt; ein Bauteil, das schon bei der Lieferung einen eigenen Unwert hatte. Wo der Text eine solche Einzelheit nennt, ohne dass sie für den Hauptweg gebraucht würde, steht dort der Streit.
Das zweite Zeichen steht im Bearbeitervermerk: Er schließt gerade die Vorschriften aus, über die man sonst ausweichen könnte. Dann ist der Streit nicht zu umgehen, sondern zu führen.