Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Postulationsfähigkeit im Vergleich

Zivilprozessrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

ParteifähigkeitProzessfähigkeitPostulationsfähigkeit
FrageWer kann Partei sein?Wer kann selbst wirksam handeln?Wer darf vor diesem Gericht auftreten?
Norm§ 50 ZPO§ 52 ZPO§ 78 I 1 ZPO, § 79 II 2 ZPO
MaßstabRechtsfähigkeit nach materiellem Recht„insoweit …, als sie sich durch Verträge verpflichten kann“Anwaltszwang vor Land- und Oberlandesgericht
fehlt sieKlage unzulässigVertretung nach § 51 I ZPO iVm BGB, notfalls § 56 II ZPOdie Prozesshandlung ist unwirksam

Die ersten beiden prüft das Gericht nach § 56 I ZPO von Amts wegen, zusammen mit der Legitimation des gesetzlichen Vertreters und der Ermächtigung zur Prozessführung. Für den Vollmachtsmangel gilt das gerade nicht: Ihn rügt nach § 88 I ZPO der Gegner, und von Amts wegen berücksichtigt ihn das Gericht nach § 88 II ZPO nur, wenn kein Rechtsanwalt auftritt.

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