Ist der Antrag bestimmt? Das Schema

Zivilrecht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

(P) Woran erkennt man, dass die Bestimmtheit in dieser Akte zweifelhaft ist?

  • An drei Zeichen: Der Antrag verweist auf eine Anlage, er beschreibt einen Gegenstand mit Gattungsmerkmalen, oder er ist auf Unterlassung gerichtet. In allen anderen Lagen ist die Bestimmtheit unproblematisch und steht im Wort „zulässige“.

Schema · § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — die Bestimmtheit des Antrags

  1. Auslegung vor Verwerfung
    Der Antrag wird ausgelegt, und zwar unter Heranziehung der Klagebegründung. Erst wenn auch die Auslegung kein eindeutiges Ergebnis liefert, ist er unbestimmt.
  2. Ist der Streitgegenstand umgrenzt?
    Steht fest, worüber rechtskräftig entschieden wird? Reicht die Angabe, um eine zweite Klage über denselben Gegenstand nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO zu sperren?
  3. Ist der Antrag vollstreckungsfähig?
    Nenne die Vollstreckungsnorm: § 803 ZPO, § 883 ZPO, § 885 ZPO, § 887 ZPO, § 888 ZPO, § 890 ZPO oder § 894 ZPO. Findet sich keine, ist der Antrag entweder unbestimmt oder falsch gefasst; Z2-6.1.
  4. Verweist der Antrag auf Anlagen?
    Eine Bezugnahme auf eine Anlage ist nur zulässig, wenn die Anlage dem Titel beigefügt wird und aus sich heraus verständlich ist — etwa bei technischen Zeichnungen, Plänen, Lichtbildern oder einer Liste einzeln bezeichneter Gegenstände; bei bloßen Gattungsbezeichnungen nicht.
  5. Bei mehreren Ansprüchen: ist die Reihenfolge angegeben?
    Wer mehrere Lebenssachverhalte auf dieselbe Summe stützt, muss sagen, in welcher Reihenfolge das Gericht prüfen soll — sonst ist der Antrag alternativ und deshalb unbestimmt; Z2-7.2.
  6. Bei Unterlassung: ist die konkrete Verletzungsform bezeichnet?
    Der Antrag darf den gesetzlichen Verbotstatbestand nicht bloß wiederholen; er muss das beanstandete Verhalten so beschreiben, dass der Schuldner weiß, was er zu unterlassen hat; Z2-6.12.
  7. Was tut das Gericht?
    Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO, Gelegenheit zur Nachbesserung, und erst danach Abweisung als unzulässig. Der Tenor trägt dann den Zusatz „als unzulässig“; die Rechtskraft reicht nur so weit wie der Mangel, eine neue Klage mit bestimmtem Antrag ist zulässig.
  8. Wie viele Sätze im Urteil?
    Ist der Antrag bestimmt: keinen. Ist er es nicht: drei bis acht, in einem eigenen Gliederungspunkt, denn dann trägt der Punkt die Entscheidung.

Die anerkannten Ausnahmen vom Bezifferungsgebot

Drei, und nur drei: der unbezifferte Schmerzensgeldantrag und jeder andere Antrag, dessen Höhe im richterlichen Ermessen steht; Z2-6.13. Der Leistungsantrag der Stufenklage nach § 254 ZPO, der bis zur Auskunft offenbleibt; Z2-7.4. Und der Antrag auf eine Rente, deren Höhe nach § 287 ZPO zu schätzen ist. Alles andere wird beziffert.

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