Die Klagearten und der Klageantrag im Überblick

Zivilrecht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Der Antrag ist der Punkt, an dem eine Klage scheitert, bevor jemand über das materielle Recht nachgedacht hat. Er bestimmt die Klageart, er bestimmt den Streitgegenstand, er bindet das Gericht nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und er wird im Tenor beinahe wörtlich wiederholt. Die Zulässigkeit steht sonst in einem einzigen Adjektiv; die Bestimmtheit des Antrags und — bei einer Feststellungsklage — das Feststellungsinteresse sind die beiden Punkte, die in der Akte regelmäßig wirklich zweifelhaft sind und dann eigene Sätze bekommen. Zwanzig Einheiten dazu, welche Klageart gewählt ist, ob sie offensteht und wie der Antrag im Wortlaut lautet.

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